2. EU-Konsultation zu NGT

               Neue genomische Techniken


                            Genomeditierung

Zweite EU-Konsultation zur Regelung neuer genomischer Techniken


Entsprechend dem Fahrplan der EU-Kommission zur Regulierung der neuen genomischen Techniken beginnt die zweite öffentliche Konsultation zu diesen Techniken (gezielte Mutagenese und Cisgenese) am 29. April 2022 und endet am 22. Juli 2022.


Konsultation-Befragung


Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mithilfe bestimmter neuer genomischer Verfahren gewonnen werden.


https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13119-Rechtsvorschriften-fur-Pflanzen-die-mithilfe-bestimmter-neuer-genomischer-Verfahren-gewonnen-werden/public-consultation_de


Zielgruppe:


Die Kommission richtet ihren Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenvertreter (z. B. EU- und nationale Behörden, Züchter, Landwirte und andere Wirtschaftsbeteiligte in der Agrar- und Lebensmittelkette, Hochschulen und Forschende, Nichtregierungsorganisationen) in der EU und darüber hinaus weltweit an alle Interessierte.

Die Befragung befasst sich mit einem breiten Spektrum von Interessen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebens- und Futtermittel, Pflanzen, Umwelt, Nachhaltigkeit, Biotechnologie im Allgemeinen sowie der Anwendung gezielter Mutagenese und Cisgenese bei Pflanzen, einschließlich und insbesondere im Zusammenhang mit aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermitteln.

 

Hintergrund der 2. Konsultation

 

Die Kommission bereitet derzeit eine politische Initiative zu Pflanzen vor, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnen werden. Diese Initiative wird sich auch auf Lebens- und Futtermittel erstrecken, die aus solchen Pflanzen gewonnen werden. Die Initiative zielt auf eine angemessene Regulierungsaufsicht über die betreffenden Pflanzenerzeugnisse ab. Damit wird ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt angestrebt, Innovation ermöglicht und mit sicheren NGT-Erzeugnissen zu den Zielen des europäischen Grünen Deals und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ beigetragen. Diese öffentliche Konsultation ist eine wichtige Informationsquelle für die Initiative der Kommission.

 

Factsheet of the Commission: Why should the EU act?

https://ec.europa.eu/food/system/files/2022-04/sc_modif-genet_pub-cons-factsheet.pdf


und


Kommissionsbericht zu den neuen genomischen Techniken

https://www.biotech-gm-food.com/bericht-der-kommission-zu-den-neuen-genomischen-techniken-ngts


Rückmeldungen zur 2. Konsultation


Am 22. Juli 2022 ist die 2. öffentliche Konsultation der Kommission zu Pflanzen, die mithilfe bestimmter neuartiger genomischer Verfahren gewonnen werden, zu Ende gegangen. Insgesamt 2300 gültige Rückmeldungen sind bei der Kommission eingegangen. Dies sind 820 Rückmeldungen mehr als bei der 

►1. Befragung (1480 wertbare Rückmeldungen von 70894)


Die 2. Konsultation unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten von der Ersten.

 

  1. Anders als bei der 1. Befragung musste hier ein von der Kommission erstellter Fragebogen ausgefüllt werden. Der Fragebogen gliederte sich in 4 Bereiche:


Angaben zu Ihrer Person

 

A. Regulierung von Pflanzen, die durch gezielte Mutagenese oder Cisgenese erzeugt werden - aktuelle

    Situation

 

B. Regulierung von Pflanzen, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese erzeugt werden - die Zukunft


     Risikobewertung


             Nachhaltigkeit


             Informationen für Marktteilnehmer und Verbraucher

 

C. Sonstige relevante Aspekte eines neuen Rechtsrahmens

 

In dem detaillierten Frage Fragebogen konnten nicht nur die Antworten zu den Fragen angekreuzt werden, sondern zu den Fragen und Antworten konnten jeweils Kommentare/Stellungnahmen abgegeben werden. Somit stand jedem offen seine Meinung zu sagen. Letzteres kommt sicherlich besonders zum Tragen im Teil C und besonders bei Punkt 18:

"Im nachstehenden Feld können Sie weitere Punkte aufführen oder weitere Informationen und Nachweise zur Untermauerung Ihrer Meinung vorlegen.“


Hier konnten nochmals eigene Vorstellungen und Erwartungen zusammengefasst und aufgeführt werden. Da die Feldgröße aber nur auf 1500 Zeichen beschränkt war, bestand hier die Möglichkeit Dateien bis zu 1 MB hinzu zufügen.


Der AFVB und WGG haben diese Möglichkeit genutzt und ihre aktualisierten Fassungen

 

        ● Vorschläge zur Entwicklung bestimmter Kategorien von Produkten, die aus gezielter

            Mutagenese (den neuen genomischen Techniken (NGT)) und Cisgenese stammen

 

         ●  Vorschlag von AFBV und WGG für Änderungen der GVO-Gesetzgebung


eingefügt. Diese sind auf der WGG-Webseite einsehbar.

(https://www.wgg-ev.de/info/korrespondenz-international/vorschlag-wgg-afbv-erl%C3%A4uterungen-update-07-22/)


(https://www.wgg-ev.de/info/korrespondenz-international/vorschlag-afbv-wgg-zur-anpassung-eu-directive-2001-18-juli-2022/)

 

  2. Die Rückmeldungen bzw. die ausgefüllten Fragebögen sind nicht auf der ► Internetseite der Kommission

      einsehbar. Angezeigt wird nur die Anzahl der gültigen Rückmeldungen. 

Nach der ►Übersicht der Kommission schickten 1537* EU-Bürgern (m/w/d) die Fragebögen zurück. Spitzenreiter sind diesmal Deutschland (604) und Italien (521), gefolgt von Frankreich (338) und Belgien (195). Bei der 1. Befragung waren Deutschland und Frankreich einsame Spitzenreiter. Allerdings können die beiden Befragungen hinsichtlich der Rückmeldungen nicht direkt verglichen werden, da bei der Ersten fast 70000 vorfabrizierte, identische Meldungen eingingen und deshalb nicht gewertet werden konnten. 


                                            Gültige Rückmeldungen bei der 2. Konsultation zu den neuen genomischen

 Techniken von Bürgern (m/w/d)


                                                    Gelistet wurden nur die EU-Mitgliedstaaten mit mehr als 20 Rückmeldungen

Diskrepanz: In Deutschland, Italien, Frankreich und Spanien gaben allein 1658 Bürger eine Rückmeldung ab.

Von Institutionen kamen insgesamt 710 Rückmeldungen. Dies sind 263 Rückmeldungen mehr als bei der 1. Befragung. . Nicht ganz verwunderlich haben sich Universitäten/Forschungseinrichtungen und Unternehmen/Unternehmensverbände stark an der Befragung beteiligt. Die Motive sind aber sicherlich sehr unterschiedlich. Bei Beibehaltung der gegenwärtigen Gesetzesregelung befürchtet die Wissenschaft weitere Erschwernisse/Einschränkungen für ihre Forschungsarbeiten (z.B. für Freisetzungsversuche (SDN-1; SDN-2 Pflanzen ohne „artfremde DNA) und Benachteiligungen gegenüber außereuropäischen Forschungseinrichtungen, während die Wirtschaft ökonomische Verluste und die Konkurrenzfähigkeit befürchtet. Letztes befürchten natürlich auch ökologisch arbeitenden Unternehmen und Verbände, die Zertifikate für „ohne Gentechnik“ vergeben, wenn die gegenwärtige Gesetzgebung nicht beibehalten wird.

                             Gültige Rückmeldungen bei der 2. Konsultation zu den neuen genomischen Techniken

                              von Institutionen und Verbänden                                                   

   *    Diese Zahlenangaben und diese Auswertungen beziehen auf Angaben der Kommission wenige Tage nach

Beendigung der Befragung. Die Zahlenangaben haben sich geringfügig in der Zusammenfassung der Kommission, die Mitte September erschienen ist, geändert.

Mitte September 2022 veröffentlichte die die EU-Kommission die ► Ergebnisse der 2. Konsultation zur Regulation von Pflanzen, die mithilfe der neuen genomischen Techniken gewonnen wurden. Hier gibt sie einen generellen Überblick über die Ergebnisse der Befragung, eine Aufgliederung der Beteiligung von Ländern, Rückmeldungen von Stakeholdern und von Wirtschaftszweigen. (Ares (2022) 6404775). Ferner werden die Beiträge aus den Rückmeldungen sowie die an die Beiträge angefügten 141 Dokumente aufgelistet.

 

Die EU-Kommission hat die Befragung völlig transparent gemacht.

 

Aussagen zu den Fragenkomplexen:


A.   Regulierung von Pflanzen, die durch gezielte Mutagenese oder Cisgenese erzeugt werden

- aktuelle Situation.

 

79 % der Teilnehmer** sind der Ansicht, dass das gegenwärtige Gentechnikgesetz Pflanzen, die aus

gezielter Mutagenese oder Cisgenese gezüchtet werden, nicht gerecht ist bzw. nicht anwendbar ist. Diese Meinung wird von einer großen Mehrheit der EU- und Nicht EU-Bürger, wissenschaftlichen Einrichtungen, Wirtschaftsverbänden, Wirtschaftsunternehmen und staatlichen Behörden vertreten.

 

17 % der Teilnehmer vertreten die Meinung, dass das gegenwärtige Gentechnikrecht auch für Pflanzen aus gezielter Mutagenes oder Cisgenese gerecht wird und anwendbar ist. Diese Aussage wird vornehmlich von Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie von der Gentechnik kritisch eingestellten NGOs vertreten.

 

61 % der Teilnehmer vermuten, dass ein Festhalten an der gegenwärtigen Gentechnikgesetzgebung in Zukunft nachteilige Auswirkungen auf ihre Arbeit und Aktivitäten haben wird.


B. Regulierung von Pflanzen, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese erzeugt werden

       - die Zukunft.

 

Risikobewertung:


61 % der Teilnehmer sind der Ansicht, dass das gegenwärtige Verfahren der Risikobewertung für Pflanzen aus gezielter Mutagenes oder Cisgenese geändert werden sollte.

 

Davon vertreten 27 % die Meinung, dass für diese Pflanzen keine Risikobewertung notwendig ist, wenn solche Pflanzen auch mittels konventioneller Züchtung oder klassischer Mutagenese gewonnen werden könnten. 

 

Weiterhin sind 34 % hier der Meinung, dass für diese Pflanzen eine Risikobewertung durchgeführt werden sollte, die jeweils an ihre Eigenschaften und ihr Risikoprofil angepasst ist.

 

22 % der Teilnehmer sind der Ansicht, dass das gegenwärtige Verfahren der Risikobewertung beibehalten werden sollte. Dieser Meinung sind vornehmlich von Umwelt- und Verbraucherorganisationen, von der Gentechnik kritisch eingestellten NGOs, sowie von Vertretern aus der Wirtschaft einer gentechnikfreien Produktion vertreten.


13 % der Teilnehmer sind der Ansicht, dass für Pflanzen aus gezielter Mutagenese oder Cisgenese überhaupt keine Risikobewertung notwendig ist.

 

Nachhaltigkeit


51 % der Teilnehmer vertreten die Meinung, dass eine spezifische Prüfung der Nachhaltigkeit in eine neue Regelung der Gentechnikgesetzgebung eingefügt werden sollte. Dies wird mehrheitlich von wissenschaftlichen Einrichtungen, EU- und Nicht-EU-Bürgern sowie von der Hälfte der staatlichen Behörden für notwendig erachtet.

 

41 % der Teilnehmer sind der Ansicht, dass keine Nachhaltigkeitsprüfung notwendig ist. Dieser Meinung sind vor allem Wirtschaftsvereinigungen, Handelsorganisationen, Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie NGOs.

 

Informationen für Marktteilnehmer und Verbraucher

 

Rückverfolgbarkeit:

Hier variierten die Aussagen stark, die meisten Aussagen bezogen sich auf die Einrichtung einer öffentlichen Datenbank bzw. eines Registers (32 %), die Dokumentation entlang der Lebensmittelkette (27 %) und einer digitalen Lösung (19 %).

 

Nachweisverfahren:


63 % der Teilnehmer waren der Ansicht, dass wenn keine zuverlässigen Nachweisverfahren zur Verfügung stehen, dass diese jeweils an die entsprechenden Anforderungen angepasst werden sollten, während 30 % die Meinung vertraten, dass solche Produkte überhaupt nicht in Verkehr gebracht werden sollten.

 

Transparenz und Kennzeichnung:

29 % der Teilnehmer sind der Ansicht, dass Transparenz durch ein sichtbares Etikett auf dem Endprodukt gewährleistet werden kann.


22 % vertreten die Meinung, dass keine Transparenz / Kennzeichnung notwendig ist, wenn diese Pflanzen auch durch konventionelle Züchtung oder klassischer Mutagenese gewonnen werden könnten.


20 % glauben, dass hinreichende Transparenz durch die Einrichtung einer öffentlichen Datenbank bzw. eines entsprechenden Registers geschaffen werden kann und


19 % sind der Ansicht, dass ein digitales Etikett auf dem Endprodukt hinreichend wäre.  

 

C. Sonstige relevante Aspekte eines neuen Rechtsrahmens


Hier wurden Aspekte

●  zur Koexistenz mit anderen Formen der Landwirtschaft, einschließlich der ökologischen Landbaus,


●  zu Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu technischen/pflanzengenetischen Ressourcen,


●  zu Maßnahmen zur Erleichterung der Übernahme dieser Technologien durch KMUs


erläutert.


**  Teilnehmer bedeutet hier jeweils die Rückmeldung der an der Umfrage Beteiligten


Die EU-Kommission macht entsprechend dem Fahrplan hier keine Angaben, wie eine mögliche Regulation für Pflanzen aus gezielter Mutagenese oder Cisgenese aussehen könnte. Hier noch abgewartet werden, wobei mit einem 1. Entwurf für mögliche Regulierung in naher Zukunft gerechnet werden kann.

Presse- und Medienberichte sowie Stellungnahmen zur 2. Konsultation sind ► hier zusammengestellt

Hierbei wird differenziert nach Berichten kurz nach Veröffentlichung des Fragebogens, dem Beginn der Befragung und Berichten nach Veröffentlichung der Auswertung der Fragebögen durch durch die Kommission.



15.05.2022 / 30.07.2022 / 23.09.2022 / 04.10.2022



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