Pflanzen

Gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO)

Zulassungen von Pflanzen bzw. von gentechnischen Merkmalen - "events" in der EU 

Gentechnisch veränderte Pflanzen und daraus gewonnene Erzeugnisse unterliegen in der Europäischen Union (EU) einer umfassenden Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und benötigen für ihre Vermarktung eine Zulassung durch die EU-Kommission. Die GVO und daraus gewonnene Erzeugnisse müssen entsprechend den Verordnungen (EC) 1829/2003 und (EC) 1830/2003 gekennzeichnet werden und rückverfolgbar sein. Pflanzen, die für kommerzielle Zwecke frei gesetzt werden sollen, bedürfen zusätzlich einer Überprüfung auf Auswirkungen auf die Umwelt entsprechend der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG.


97 gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen gegenwärtig in die Europäische Union zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel importiert werden.  Bei den Zulassungen wird mit einer Ausnahme (Mais MON 810) der kommerzielle  Anbau explizit ausgeschlossen. Bei der Anzahl gv-Pflanzen sind die Unterkombinationen beim Mais nicht eingeschlossen. Ebenfalls nicht aufgenommen sind Zierpflanzen (Nelken 7) und Tabak (1). 


Anträge auf Zulassungen von Pflanzen, die mit Hilfe der neuen genomischen Techniken genetisch verändert wurden, sind bis Ende 2023 nicht bei der Kommission eingegangen.


Als einzige gv-Pflanze darf der Mais MON 810 in der EU kommerziell angebaut werden. Obwohl der reguläre Zulassungszeitraum bereits seit langem abgelaufen ist, darf der Mais weiter angebaut werden, da für eine Verlängerung oder Ablehnung der Zulassung die Mitgliedsstaaten bislang keine Stellungnahme abgegeben haben bzw. es konnte keine qualifizierte Mehrheit bei den Abstimmungen erreicht werden. Die Kommission wäre nun entsprechend den gesetzlichen Regularien gefordert, aber sie verharrt im Stillhaltestatus. Allerdings haben die meisten EU-Mitgliedstaaten den Anbau auf ihrem Territorium entsprechend der opt-out Richtlinie (EU) 2015/412 verboten.                      

                                                                                     für Mais MON810 mehr......

 

Anzahl der zugelassenen "events" in der EU

              und weltweit - Dezember 2023

Zulassungen 2023:

Baumwolle:  15        weitere Informationen......

Mais:           47        weitere Informationen......        und die  Subkombinationen......

Raps:            8        weitere Informationen......     

Sojabohne:  26        weitere Informationen......

Zuckerrübe    1        weitere Informationen......

                                                                              Stand Dezember 2023



  Zulassungen 2023 

►  Zulassungen 2022

►  Zulassungen 2021       

►  Zulassungen 2020       

►  Zulassungen 2019  

►  Zulassungen 2018

►  Anträge 2005 - 2017  

Katalog der "events"


Dauer der Bearbeitung von Anträgen für Neuzulassungen von Eingang bei der EFSA bis zur Zulassung der gv-Pflanzen durch die Kommission

      Zulassungen von gv-Pflanzen in der Europäischen Union 

                         in den Jahren 2013 - 2023

Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU 2010 – 2020


Hier sind nur Freisetzungen für wissenschaftliche Zwecke aufgeführt. Diese Freisetzungen beziehen sich stets auf bestimmte definierte Forschungsvorhaben und sind flächenmäßig und zeitlich limitiert. Nicht aufgeführt werden die unterschiedlichen Orte an denen Freisetzungen für das gleiche Forschungsvorhaben durchgeführt wurden.


Im Zeitraum 2010 – 2020 wurden in den Mitgliedsstaaten 258 Forschungsvorhaben für Freisetzungen angemeldet. Spanien ist mit Abstand hier Spitzenreiter (135) gefolgt von Schweden (32) und Belgien (27). Nicht in allen Mitgliedsstaaten wurden solche Forschungsvorhaben angemeldet bzw. durchgeführt. Nach 2013 nahmen Freisetzungen für Forschungszwecke drastisch ab und verharrten auf einem niedrigen Level von durchschnittlich 10 Freisetzungen pro Jahr in der gesamten Europäischen Union.

                           Freisetzungen in Deutschland


In Deutschland wurden nach 2012 keine Freisetzungen mehr durchgeführt und nach 2014 auch keine mehr angemeldet. Deutsche Forschungseinrichtungen führen jetzt Freisetzungsversuche im europäischen Ausland (z.B. Schweiz) durch, wo geschützte Flächen zur Verfügung stehen. Militante Gegner der Gentechnik haben für Deutschland ihr Ziel erreicht!


(siehe: https://www.biotech-gm-food.com/feldbesetzungen)




Im ►BVL-Standortregister sind alle Standorte aufgelistet auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt werden bzw. worden sind. Es unterscheidet bei den Orten nicht direkt ob es sich um eine Freisetzung für wissenschaftliche Zwecke oder für einen kommerziellen Anbau (Mais MON 810) handelt. Der kommerzielle Anbau von Mais MON 810 ist seit 2010 in Deutschland verboten. 

► Die Datenbank "Deliberate release into the environment of plants GMOs for any other purposes than placing on the market (experimental releases)" führt primär nur die angemeldeten Freisetzungen für die bestimmten Untersuchungszwecke auf. Nicht aufgeführt werden die Standorte an denen die Freisetzungen stattfinden bzw. stattgefunden haben.




30. Dezember 2020 / 25.02.2021 / 12.12.2022


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