EU-Zulassung gentechnisch veränderter Zuckerrübe
KWS20-1
KB-KWS2Ø1-6 HT (Gly, Glu, Dicamba) 03.03.2026 - 02.03.2026
H7-1
KM-ØØØH71-4 HT (Gly) 03.08.2018 – 04.08.2028
KWS20-1 KB-KWS2Ø1-6
Zuckerrübe KWS-20-1; Handelsname: Roundup Ready™ Zuckerrübe
Toleranzen gegenüber den Herbiziden Glyphosat, Glufosinat und Dicamba
Eingeführte Gene:
pat codierend für die Phosphinothricin-N-Acetyltransferase
dmo codierend für die Dicamba mono-Oxygenase
cp4 epsps codierend für die 5-Enolpyruvylshikimat-3-phosphat Synthase
Antragsteller: Bayer Agriculture B.V. und KWS SAAT SE & Co. KGaA
Antragstellung: 30. Mai 2023
Sicherheitsbewertung: 12. Mai 2025
Zulassungsverfahren: Im Komitologieverfahren konnte weder im SCoPAFF noch im Berufungsausschuss eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag der EU-Kommission für eine Zulassung erreicht werden. Die EU-Kommission musste eine Entscheidung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben treffen.
Zulassung: 27.02.2026
Dauer des Zulassungsverfahren: 30 Monate
► EFSA Stellungnahme: GMO Panel (2025): Assessment of genetically modified sugar beet KWS20-1 (application GMFF-2023-
14732). EFSA Journal, 23(5), e9381.
Das GVO-Gremium sieht keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich der potenziellen Toxizität und Allergenität der CP4-EPSPS-, DMO- und PAT-Proteine, wie sie in der Zuckerrübe KWS20-1 exprimiert werden, und findet keine Hinweise darauf, dass die genetische Veränderung die allgemeine Sicherheit der Zuckerrübe KWS20-1 als Lebens- und Futtermittel beeinträchtigen würde. Im Zusammenhang mit diesem Antrag stellt der Verzehr von Lebens- und Futtermitteln aus der Zuckerrübe KWS20-1 keine ernährungsphysiologischen Bedenken für Menschen und Tiere dar. Das GVO-Gremium kommt zu dem Schluss, dass die Zuckerrübe KWS20-1 ebenso sicher ist wie die herkömmliche Vergleichssorte und die getesteten nicht gentechnisch veränderten Referenzsorten von Zuckerrüben, und hält eine Überwachung der Lebens- und Futtermittel nach dem Inverkehrbringen nicht für erforderlich.
► Kommissionsentscheidung: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/457 der Kommission vom 27. Februar 2026 über die Zulassung des
Inverkehrbringens von aus der genetisch veränderten Zuckerrübensorte KWS20-1 gewonnenen Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates. ABl. L 03.03.2026
Artikel 2: Zulassung
Folgende Erzeugnisse werden gemäß den in diesem Beschluss genannten Bedingungen zugelassen:
a) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus genetisch veränderten Zuckerrüben KB-KWS2Ø1-6 gewonnen werden;
b) Futtermittel, die aus genetisch veränderten Zuckerrüben KB-KWS2Ø1-6 gewonnen werden.
Zulassungszeitraum: 03.03.2026 – 02.03.2026
H7-1 Identifier KM-ØØØH71-4
Toleranz gegenüber dem Herbizid Glyphosat
Eingeführtes Gen:
Antragsteller: KWS Saat AG und Monsanto Europe S.A.
Antragstellung: 12.11.2004; 14.02.2006 Antragsteller nehmen Rübenblätter und kleine Wurzelteile aus dem Verfahren
31.10.2013 Verwendung des Saatguts zum kommerziellen Anbau zurückgezogen
Sicherheitsbewertung: 20.11.2006 /
Zulassungsverfahren: Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat innerhalb der von seinem
Erneuerung der Zulassung
Antragstellung: 22.12.2016
Sicherheitsbewertung: 16.11.2017
► EFSA-Stellungnahme: Opinion of the Scientific Panel on Genetically Modified Organisms on an application (reference EFSA-GMO-
► Entscheidung der Kommission 2007/692/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Oktober 2007 über die Zulassung des
Die Zulassung gilt für
Zulassungszeitraum: 24.10.2007 – 23.10.2017
Erneuerung der Zulassung:
► EFSA-Stellungnahme: EFSA GMO Panel (EFSA Panel on genetically modified organisms, 2017. Scientific Opinion on the assessment
