EFSA-2020-NZT-Risikobewertung

EFSA-Stellungnahme zur Sicherheitsbewertung genomeditierter Pflanzen


Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 24.11.2020 ihre wissenschaftliche Stellungnahme zur Sicherheitsbewertung von Pflanzen [1], die mit Hilfe der neuen Techniken des Genomeditierung generiert wurden, veröffentlicht. Vor Abgabe der Stellungnahme wurde hierzu auch eine öffentliche Konsultation [2] durchgeführt-.


Nach dieser wissenschaftlichen Stellungnahme gehen von Techniken zur Genomeditierung, mit denen die DNA von Pflanzen verändert wird, keine größeren Gefahren aus als von herkömmlichen Zuchttechniken oder Techniken, mit denen neue DNA in Pflanzen eingebracht wird.


Die wissenschaftliche Stellungnahme konzentriert sich auf Pflanzen, die mit unterschiedlichen Genomeditierungstechniken geschaffen werden: zielgerichtete Nukleasen vom Typ 1 (SDN-1), zielgerichtete Nukleasen vom Typ 2 (SDN-2) und Oligonukleotid-gerichtete Mutagenese (ODM). Diese unterscheiden sich von der Technik der zielgerichteten Nukleasen vom Typ 3 (SDN-3), die von der EFSA im Jahr 2012 bewertet wurde (LINK), da sie einen bestimmten Bereich des Genoms ohne die Einbringung neuer DNA verändern.


Die Sachverständigen sind zu dem Schluss gelangt, dass die vorhandenen Leitliniendokumente für die Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen auf die Bewertung der drei neuen Techniken anwendbar sind. Aufgrund des Fehlens neuer DNA sind jedoch unter Umständen weniger Daten für die Risikobewertung erforderlich.


Die Genomeditierung verändert die DNA von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen mit hoher Genauigkeit. Für die Technologie gibt es ein breites Anwendungsspektrum: von neuen Therapien für Krebs- und Erbkrankheiten bis hin zur Steigerung der Muskelmasse bei Nutztieren.


Sie kann auch zur Schaffung von Pflanzen mit gewünschten Eigenschaften eingesetzt werden, z. B. Resistenz gegenüber Krankheiten, Dürretoleranz oder verbesserte Nährstoffprofile. Die Gesellschaft befürchtet jedoch, dass die Genomeditierung sich negativ auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt auswirken könnte.


Zurzeit müssen in der EU genomeditierte Organismen vor ihrer Zulassung eine Sicherheitsbewertung gemäß den Bestimmungen der GMO-Gesetzgebung durchlaufen.


Die Europäische Kommission erachtet das Vorliegen geeigneter Leitliniendokumente für die Risikobewertung vor dem Einsatz derartiger Pflanzen in der Europäischen Union für notwendig. Daher hat sie die EFSA gebeten, zu prüfen, ob sich die Leitliniendokumente der Agentur für die Risikobewertung genetisch veränderter Pflanzen auch für die Risikobewertung von Pflanzen eignen, die mittels ODM, SDN-1 oder SDN-2 geschaffen wurden.

Die Erkenntnisse des wissenschaftlichen Gutachtens werden außerdem in die laufende Studie der Kommission zu ►neuen Gentechniken einfließen.


[1] EFSA GMO Panel (2020): Applicability of the EFSA Opinion on site-directed nucleases type 3 for the safety assessment of plants

developed using site-directed nucleases type 1 and 2 and oligonucleotide-directed mutagenesis. EFSA Journal 2020;18(11):6299, 14 pp. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2020.6299

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2020.6299


[2] Annex: EFSA (2020): Outcome of the public consultation on the draft Scientific Opinion on the applicability of the EFSA Opinion on

site-directed nucleases type 3 for the safety assessment of plants developed using site-directed nucleases type 1 and 2 and oligonucleotide-directed mutagenesis. EFSA supporting publication 2020:EN-1972. 190 pp. |.doi:10.2903/sp.efsa.2020.EN-1972

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/sp.efsa.2020.EN-1972



Quelle: EFSA https://www.efsa.europa.eu/de/news/existing-guidance-appropriate-assessment-genome-editing-plants


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