Sicherheitsbewertung-GVO

Bewertung der gesundheitlichen Bedenklichkeit von Gentech-Lebensmittel

Die Einstellung zu unseren Lebensmitteln hat sich in den letzten sechs Jahrzehnten grundlegend verändert. Nach dem 2. Weltkrieg stand im Vordergrund der Ernährung die Frage, wie kann ich satt werden. Das Hauptaugenmerk lag auf der Erzeugung von ausreichenden Mengen an Lebensmitteln (Ernährungssicherung). Jahre später standen mehr als genügend Lebensmittel zur Verfügung und man stellte sich die Frage, welche Lebensmittel möchte ich zu jeder Jahreszeit auswählen bzw. worauf habe ich Appetit. Mit der mehr als vorhandenen Deckung des Lebensmittelbedarfs rückten Fragen der Lebensmittelsicherheit ins Augenmerk. Obwohl heute Lebensmittel einen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard aufweisen, vertrauen Verbraucher immer weniger ihren Lebensmitteln. Sie sind verunsichert über gewerblich / industriell hergestellte Lebensmittel.  Ihr Misstrauen wird durch tatsächliche oder vermeintliche Lebensmittelskandale, die ständig durch die Medien geistern noch verstärkt. Verbraucher fragen sich immer mehr: Was darf ich noch essen bzw. gefährden Lebensmittel meine Gesundheit. Bio-Lebensmittel und Erzeugnisse, gekennzeichnet mit "frei von...." oder "ohne ......" stehen hoch in der Käufergunst.

Einer der letzten großen europaweiten Lebensmittelskandale –„Pferdefleisch in Lasagne“ steht mit einer gesundheitlichen Gefährdung überhaupt nicht in Beziehung, es handelt sich hier um eine falsche bzw. unterlassene Etikettierung. Pferdefleisch als solches ist nicht ungesund, vielmehr stellt es einen hervorragenden Lieferanten für Eisen dar. Eine Gefährdung könnte allerdings ausgehen, falls Verbraucher durch den Verzehr von. Eine Gefährdung könnte allerdings ausgehen, falls Verbraucher durch den Verzehr von Pferdefleisch mit Phenylbutazon exponiert werden. Dies war im vorliegende „Skandal“ nicht der Fall. EU-weit wurden in den untersuchten Lebensmitteln überhaupt nur in 5% der Lasagneproben Pferdefleisch detektiert und davon enthielten 0,5% geringe Spuren von Phenylbutazon.

In Deutschland (2500 Proben analysiert, in 184 Proben Pferde DNA detektiert) und Österreich wurden keinerlei Spuren von Phenylbutazon in den Proben entdeckt. Da keine Exposition bestand, bestand (besteht) auch keine gesundheitliche Gefährdung. Anders stellt sich die bewusste Umdeklarierung von konventionellen Produkten (Eier, Gemüse, Obst) als Bio-Produkte dar. Hieraus ergibt sich keine gesundheitliche Gefährdung, es ist allerdings ein krimineller Akt der Verbrauchertäuschung mit dem Ziel einer Gewinnoptimierung. Beide Beispiele sind Lebensmittelskandale, aber eben nur vermeintliche ohne Bezug zu einer gesundheitlichen Gefährdung von Verbrauchern.


Als echte Skandale mit einer gesundheitlichen Relevanz müssen BSE, Dioxine in Futtermitteln, Melamin in Milchprodukten (Baby-Nahrung) oder EHEC in Bio-Keimlingen angesehen werden. Im letzteren Fall sind mehr als 50 Menschen gestorben und eine sehr große Anzahl von Menschen erlitten schwere Nierenschädigungen.


Der Beitrag basiert auf einem Vortrag auf dem Symposium „Was essen wir wirklich?“ des Österreichischen Akademie Institut für Ernährungsmedizin (ÖAIE) am 14.06.2013 in Wien. Die Präsentation „Echte und vermeintliche Lebensmittelskandale – Eine Bewertung der gesundheitlichen Bedenklichkeit von Gentech-Lebensmitteln“ ist hier unter ÖAIE_Wien_Gentech-Lebensmittel eingestellt.



GVO-Pflanzen - gv-Lebensmittel


Einen besonderen Fall stellen bestrahlte Lebensmittel oder Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dar. Bei beiden Produktgruppen werden unbekannte oder völlig neuartige Risiken vermutet. Sie werden sie mit großer Skepsis betrachtet und vor allem in Deutschland und Österreich abgelehnt. Erzeugnisse aus GVO unterliegen – ganz in Gegensatz zu konventionellen Lebensmitteln – vor ihrer Markteinführung einer umfassenden Sicherheitsbewertung hinsichtlich einer möglichen Gefährdung von Mensch und Tier sowie der Umwelt. Bei der Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit dieser Produkte wird einerseits die gentechnische Veränderung, die Einführung des z.B. neuen Stoffwechselprodukts auf der Stufe der neuen Substanz und anderseits im Gesamt-Lebensmittel toxikologisch bewertet. Hierbei werden neben den allgemeinen toxikologischen Studien häufig auch Untersuchungen zur Immuno- und Genotoxizität in-vitro und in vivo durchgeführt. Die gesetzlich vorgeschriebene 90-Tage Fütterungsstudie mit dem Lebensmittel beinhaltet eine Reihe systembedingter Schwierigkeiten.

 

  • Ein komplexes Lebensmittel bzw. eine Pflanze besteht aus sehr vielen Einzelkomponenten, mehrere Tausend, die viele Stoffwechselwege beeinflussen können und Effekte sind nicht unbedingt auf die gentechnische Veränderung zurückzuführen.
  • Im Gegensatz zur Einzelsubstanz kann den Versuchstieren das GVO-Lebensmittel nicht in hinreichend großen Mengen zugeführt werden, zumindest nicht, ohne das Ernährungsinbalanzen auftreten. Auch hier können Effekte eher von einer einseitigen Ernährungsweise herrühren als von der gentechnischen Veränderung.

 

In allen seriös und nach wissenschaftlichen Grundsätzen bzw. nach den OECD-Richtlinien-ausgeführten Untersuchungen konnten bislang bei den durch die EU zugelassenen transgenen Pflanzen und daraus hergestellten Erzeugnissen keine negativen Effekte auf die menschliche Gesundheit nachgewiesen werden (► GRACE, ► G-TwYST).

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Aber Schlagzeilen wie z.B. "Gen-Kartoffeln lassen das Gehirn schrumpfen" (
► Pusztai 1998) „Gen-Mais macht impotent“ (► Zentek 2008), „Gen-Mais führt zu erhöhten Krebsraten und vorzeitigem Tod“ (► Seralini 2012) oder „Aus Pestizid-Pflanzen werden Gensequenzen in das Erbmaterial von Tieren und Menschen (► Infescelli 2015)  eingebaut. Die Auswirkungen sind ungewiss!“ verunsichern die Öffentlichkeit / Verbraucher, zumal diese Schlagzeilen aus veröffentlichten wissenschaftlichen Untersuchungen abgeleitet wurden.
 

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