Alle Zulassungen gelten ausschließlich für den Import als Lebens- und Futtermittel für 10 Jahre. Die gv-Pflanzen und daraus hergestellte Lebens- und Futtermittel unterliegen voll umfänglich den geltenden Gentechnik-Regularien.
Der kommerzielle Anbau dieser Pflanzen ist explizit ausgeschlossen
Neu zugelassen wurden:
Die Zulassung wurde erneuert für:
Mais
► Bt 11 x MIR 162 x MIR 604 x MON 89034 x 5307 x GA 21
SYN-BTØ11-1 x SYN-IR6Ø4-5 x MON-ØØØ21-9 x MON-89Ø34-3 x SYN-IR162-4 xSYN-Ø53Ø7–1
Raps
ACS-BNØØ5-8, ACS-BNØØ3-6
MS8 × RF3
ACS-BNØØ5-8 x ACS-BNØØ3-6
MON-ØØØ73-7