Ständige Vertreter EU

Offener Brief an die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bei der EU


                                                                                                                                             20.12.2023

Zu Händen des Botschafters XXX,


Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Frau,


am Freitag, den 22. Dezember 2023, wird die spanische Präsidentschaft die Frage der NGT-Verordnung erneut zur Sprache bringen.


Die drei Verbände AFBV (Association Française des Biotechnologies Végétales), EU-SAGE (European Sustainable Agriculture Through Genome Editing) und WGG (Wissenschaftskreis Genomik und Gentechnik) sowie 200 Wissenschaftler, die wir vertreten, haben sich schriftlich an die Mitglieder des EU-Parlaments gewandt und sie gebeten, für die vorgeschlagene Verordnung zu stimmen, damit sie von den Mitgesetzgebern noch in dieser Legislaturperiode, d.h. spätestens im Mai 2024, angenommen wird. Jede Verzögerung bei der Verabschiedung wird sich negativ auf die Möglichkeiten Europas auswirken, eine nachhaltigere Landwirtschaft zu betreiben und die Ernährungssouveränität zu stärken (siehe beiliegender offener Brief).


Auf der letzten Sitzung des AGRI-Rates am 11. Dezember 2023 hat eine Mehrheit der Mitgliedstaaten für den Kommissionsvorschlag zur Regulierung von NGT ausgesprochen, und wir hoffen, dass diese Unterstützung auch am 22. Dezember erhalten bleibt. Trotz dieser Unterstützung wurde die qualifizierte Mehrheit für eine Annahme des Kommissionsvorschlages nicht erreicht, da es aus verschiedenen Gründen Gegenstimmen oder Enthaltungen gab.


Wir möchten Ihnen einige Informationen zu den Punkten geben, die nach dem, was wir gelesen haben, zu Problemen führen könnten:


  • Wenn diese Verordnung nicht angenommen wird, wird die Forschung in Europa weitergehen, wahrscheinlich mit einem langsameren Geschwindigkeit, aber ohne einen greifbaren Nutzen für Europa. Umgekehrt wird die europäische Forschung weiterhin anderen internationalen Märkten zugutekommen, auf denen es bereits Rechtsvorschriften gibt, die ihre Nutzung erlauben.


  • Einige Länder befürchten, dass ihre aus NGT-1-Pflanzen gewonnenen Agrarexporte auf den Exportmärkten als GVO gelten würden. Nach den derzeitigen Änderungsanträgen, die sowohl vom AGRI-Ausschuss als auch vom ENVI-Ausschuss geprüft werden, wären NGT-1-Produkte im Rahmen der GVO-Gesetzgebung in gleichem Maße ausgenommen wie zufällige Mutagenese, so dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Vorfalls sehr gering ist.


  • Geistiges Eigentum ist ein wichtiges Element der Innovation in allen Bereichen. Bei Pflanzen wird ein Gleichgewicht zwischen Züchterrechten und Patenten hergestellt. Verbesserungen sind immer möglich und werden durch die Studie und die Empfehlungen, die die Kommission im Jahr 2026 vor dem Inkrafttreten der NGT-Verordnung vorlegen wird, möglich sein. Zu diesen Verbesserungen gehört, dass die Züchterausnahme, die kürzlich in das Einheitspatent aufgenommen wurde, auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt werden kann, um die Verwendung von Sorten, die patentierte Merkmale enthalten, in der Züchtung zu ermöglichen.


  • Was die Transparenz betrifft, so ist der Vorschlag der Kommission, eine öffentliche Datenbank mit Informationen über NGT-1-Pflanzen einzurichten, wie dies bereits in mehreren Ländern geschieht, und die Saatgutsäcke zu kennzeichnen, damit die Landwirte eine Auswahl treffen können, unserer Meinung nach völlig ausreichend. Da NGT-1-Pflanzen und -Produkte den durch konventionelle Züchtung gewonnenen Pflanzen und Produkten ähneln, wäre jede Kennzeichnung des Endprodukts diskriminierend gegenüber konventionellen Produkten.


Wir hoffen, dass Sie eine Einigung über diesen Vorschlag erzielen können, damit Europa schnell von diesen Produkten profitieren kann, wie es in mehreren Ländern bereits der Fall ist. Bitte bedenken Sie, dass wir für das, was wir tun, und auch für das, was wir nicht tun, verantwortlich sind. 


Wir danken Ihnen für Ihre freundliche Berücksichtigung

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