Regulierung-Innovationen

Europäische Regulierung verhindert Innovationen


Der nachfolgende Beitrag von S. Symth reiht sich zwanglos in die Diskussion über die Nutzung von Organismen, die Hilfe von Verfahren aus dem Genome Editing hervorgegangen sind, und ihre gesetzliche Einordnung in der Europäischen Union ein. Der Beitrag ist eine Übersetzung von:

"European regulation has driven innovation away for 20 years" by Stuart Symth, University of Saskatchewan,

https://www.saifood.ca/eu-regulation-kills-innovation/

Europäische Überregulierung verhindert seit 20 Jahre die Umsetzung von Innovationen

 

2003 wurde in der Europäische Union (EU) das bewährte System der Risikobewertung für gentechnisch veränderte Pflanzen (gv-Pflanzen) überarbeitet. Seit Mitte der 1990er Jahre hatten die EU-Mitgliedsstaaten ihre Feldversuche mit gv-Pflanzen und die entsprechenden Risikobewertungen kompetent gehandhabt, was auch zu Zulassungen von gentechnisch verändertem Mais in Portugal und Spanien zur kommerziellen Nutzung führte. Mit zunehmender politischer Agitation von NGOs und anderen gesellschaftlichen Gruppen stand die EU-Kommission unter Druck, einen Weg zu finden, der sicherstellt, dass mit einem überarbeiteten Regulierungssystem zukünftig keine gv-Pflanzen in der EU kommerziell angebaut werden können. Die Lösung war: Die Entkopplung der Verfahren für die Risikobewertung und Risikomanagement von gv-Pflanzensorten 2003 wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) etabliert, um unter anderen auch die Risikobewertungen von gv-Pflanzen durchzuführen. Die Ergebnisse aus den Risikobewertungen dienen der Zulassung dieser Pflanzen durch die Kommission. Die EFSA hat immer wieder in ihren wissenschaftlichen Stellungnahmen ausgeführt, dass keine andersartigen Unterschiede in den Risiken von gv-Pflanzen im Vergleich zu den entsprechenden konventionellen Pflanzen bestehen. In Fällen bei denen auch eine Zulassung für den kommerziellen Anbau beantragt wurde, hat sie sich auf Grund der Bewertung möglicher Umweltrisiken sich nicht dagegen ausgesprochen, sondern diesem zugestimmt. Die Risikobewertung durch die EFSA beruht ausschließlich auf wissenschaftlicher Basis, während das Risikomanagement für die Zulassung mehr nach politischen Gesichtspunkten erfolgt.

 

Während die Bewertung potenzieller Risiken einer neuen gentechnisch veränderten Pflanzenvarietät auf wissenschaftlicher Basis durch die EFSA durchgeführt wird, erfolgt die Zulassung neuer gv-Pflanzen in einem Komitologieverfahren unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten und der Kommission. Das Mandat für die Zulassung liegt beim Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und gegebenenfalls beim Berufungsausschuss. Die Zulassung einer neuen gv-Pflanze erfordert eine "Super-Mehrheit", bei der 55 % der EU-Mitgliedstaaten, die 65 % der gesamten EU-Bevölkerung umfassen, zustimmen müssen. Die Übertragung der Entscheidung über die Zulassung an den politisch basierten Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette ist meiner Meinung nach, ein effizientes Mittel um Innovationen bei Nutzpflanzen in Europa zu verhindern. Dieses Zulassungsverfahren, das mehr auf politischen Aspekten und nicht auf den wissenschaftlichen Bewertungen der EFSA basiert, hat seit 2003 nur einer einzigen gentechnisch veränderte Pflanzen für den Anbau in der EU geführt. Dabei handelte es sich um eine gentechnisch veränderte Kartoffelsorte, die 13 Jahre brauchte, um zugelassen zu werden, wobei der Entwickler, BASF, ankündigte, seine gesamte agrobiotechnologische Forschung in andere Länder zu verlagern, die für biotechnologische Innovationen günstiger sind. Die gentechnisch veränderte Kartoffel wurde zwei Jahre lang auf kleinen Flächen in der EU angebaut, bevor sie aufgrund von Verzögerungen bei der Zulassung zurückgezogen wurde, was dazu führte, dass die gentechnisch veränderte Pflanze nicht mit den aktuellen Sorten konkurrenzfähig war.

 

Die Exklusivität der reichen Europäischen Union

 

Nicht nur die Regulierung von gv-Nutzpflanzen wurde drakonisch verschärft, auch die für Chemikalien. 2006 wurden neue chemische Vorschriften erlassen. Die EU ist nicht nur extrem exklusiv darin, welche Arten von Pflanzen angebaut und welche Produkte verkauft werden dürfen. Dies führt dazu, dass die Pflanzenzüchtung in der EU und Landwirte weniger wettbewerbsfähig wurden. Ein Bericht von Phillips McDougall aus dem Jahr 2013 verdeutlicht, wie groß die Verluste bei der Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln waren. Ein Vergleich der Kosten für die Markteinführung eines neuen chemischen Wirkstoffs zwischen 1995 und 2005 ergab einen Anstieg der Forschungskosten um 18 %, jedoch einen Anstieg der Entwicklungskosten um atemberaubende 118 %. Unter Entwicklungskosten versteht man die Studien zur Erstellung der Daten für die Risikobewertung, die durchgeführt werden müssen, um die Registrierung und Zulassung zu erhalten. Die Gesamtkosten, um einen neuen Wirkstoff auf den Markt zu bringen, betrugen 1995 152 Mio. USD.  Im Vergleich waren es 256 Mio. USD nun im Jahr 2005.

 

Die Nachfrage nach chemischen Pflanzenschutzmitteln stieg zwischen 2002 und 2012 um 6 % pro Jahr, was auf eine starke Nachfrage hinweist. Die erhöhte regulatorische Belastung trägt zur schrumpfenden chemischen Industrie in der EU bei, obwohl eine steigende Nachfrage besteht. Zwischen 1995 und 2012 hat sich die Zahl der Firmen, die an der Entwicklung neuer chemischer Wirkstoffe beteiligt waren, halbiert und ist von 8 auf 4 gesunken. In den 1990er Jahren wurden in der EU 40 neue chemische Wirkstoffe zugelassen oder entwickelt, im Zeitraum von 2005 bis 2014 waren es nur noch 12. Viele chemische Unkrautbekämpfungsmöglichkeiten sind ökologisch bedenklich, da die häufige Verwendung derselben Chemikalie zur Entwicklung von Resistenzen bei Unkräutern beiträgt.

 

Absehbar nicht nutzbare Innovationen minimieren Investitionen in innovative Entwicklungen

 

Vergleicht man die Investitionen in die Forschung und Entwicklung neuer chemischer Wirkstoffe, so entfiel in den 1980er Jahren ein Drittel der weltweiten Aufwendungen auf die EU; zwischen 2005-2014 sind diese jedoch auf nur noch 7,7 % gesunken. Basierend auf diesem Rückgang hat die EU fast 250 Mio. $ an F&E-Investitionen verloren, wenn der Zeitraum 2005-2014 mit dem Zeitraum 1990-1999 verglichen wird. Im Zeitraum 1990-1999 wurden insgesamt 766 Mio. $ investiert, im Vergleich zu 520 Mio. $ im Zeitraum 2005-2014. Die wirtschaftlichen Verluste in Bezug auf das BIP-Wachstum und die Arbeitsplätze in der EU sind erheblich.

 

Damit Innovation gedeihen kann, müssen Regulierungen risikoadäquat sein, d.h. das Maß der Regulierung muss dem Risiko entsprechen. Je risikoreicher ein Produkt oder eine Technik ist, desto mehr Regulierung kann erforderlich sein, um die Sicherheit der Öffentlichkeit und der Umwelt zu gewährleisten. Die Regulierungen in der EU stehen im Widerspruch zu anderen Nationen mit hoher landwirtschaftlicher Produktivität wie Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada und den USA. Produkte und Techniken, die den Landwirten in diesen Ländern zur Verfügung stehen, dürfen Betriebe in der EU nicht an- oder verwenden. Bedauerlicherweise ist die EU zu einem risikoaversen Regulierungssystem übergegangen, bei dem selbst das kleinste Risiko um jeden Preis politisch vermieden werden muss. Das EU-Regulierungssystem ist derzeit darauf ausgelegt, den Europäern die falsche Realität zu vermitteln, dass ein Null-Risiko ein wirtschaftlich erreichbares Ergebnis für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist, ungeachtet der wirtschaftlichen Kosten, die dadurch entstehen.

 

Mit reduzierten Investitionen in die Entwicklung neuer Chemikalien und neuer Pflanzen ist die EU auf dem besten Weg, den Zugang zu Innovationen, die landwirtschaftlichen Betrieben in anderen Ländern zur Verfügung stehen, einzuschränken. In der Konsequenz werden Landwirte in der EU weniger wettbewerbsfähig. Dies führt zu einem Druck auf die Rohstoffpreise in den Entwicklungsländern, was die Verbesserung der Ernährungssicherheit in diesen Ländern noch schwieriger macht. Würde die EU zu einer wissenschaftsbasierten Regulierung im Bereich der Zulassungsverfahren zurückkehren, könnte sie innovative Pflanzen auf den Markt bringen, die dazu beitragen würden, dass Europa in der Lage wäre, die Wettbewerbsfähigkeit seiner Landwirte gegenüber Landwirten in anderen Ländern zu gewährleisten. Stattdessen wird Nutzung solcher Innovation gescheut. Kurz gesagt, die regulatorische Belastung der EU steht in direktem Gegensatz zu den globalen Bemühungen, die Ernährungssicherheit zu erhöhen.

 

Stuart Smyth


Share by: