Änderung GenTG gescheitert

Novellierung des Gentechnikgesetzes (GenTG) - Implementierung der opt-out Richtlinie

Änderung des Gentechnikgesetzes gescheitert

Die Implementierung der opt-out-Richtlinie (EU) Nr. 2015/412 in das Gentechnikgesetz (GenTG) wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr erfolgen. Entsprechend der opt-out-Richtlinie sollte mit der Änderung des GenTG der kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderte Pflanzen leichter verboten werden können und vor allem sollte das Verbot mit mehr Risiken für Mensch und Umwelt begründet werden müssen.

Bereits nach der Anhörung des Gesetzesentwurfes im Bundestagsauschuss und von Gentechnikexperten zeichneten sich große Diskrepanzen zwischen den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD ab. Die SPD mit ihrer fundamentalistischen Ablehnung der Gentechnik in der Landwirtschaft wollte ein einfaches und allumfassendes Verbot für ganz Deutschland, während die CDU/CSU mit einer mehr differenzierten Ansicht zur grünen Gentechnik ein etwas kompliziertes Verfahren unter Beteiligung der Bundesländer anstrebte. In den weiteren Diskussionen zwischen den Regierungsparteien, konnte trotz Annäherungen an Wünsche der SPD, keine Einigung zu dem Gesetzentwurf erzielt werden. Das Verfahren selbst und die Verknüpfung von Vorsorgeprinzip und Innovationsprinzip waren letztlich die unlösbaren Knackpunkte.

Die SPD erklärte dann am 18.05. 2017 das Scheitern der Verhandlungen und führt aus: „Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Äcker in Deutschland weiterhin gentechnikfrei bleiben. Dafür brauchen wir eine einfache rechtssichere Reglung für bundesweite Gentechnikanbauverbote. Der Gentechnikgesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht. Ohne Änderungen kann dieser Gesetzentwurf nicht verabschiedet werden.“ (Presseerklärung der SPD-Fraktion: ► http://www.spdfraktion.de/node/2011648/pdf)

Weitere Pressemeldungen zum Scheitern der Novellierung des Gentechnikgesetzes

Forschungsvorhaben an / mit gentechnisch veränderten Pflanzen im Freiland sind speziell in Deutschland von der opt-out-Richtlinie ausgenommen. Die Diskussionen hierzu müssen allerdings auch vor dem Hintergrund gesehen werden, das gerade Politiker der SPD die Ergebnisse aus Forschungsarbeiten kaum zur Kenntnisnehmen bzw. völlig ignorieren. So ist es nicht verwunderlich, dass CDU/CSU-Forschungspolitiker bei dem Gesetzentwurf ihre Vorstellungen darlegten und ein Veto gegen die Vorschläge der SPD einlegten.

siehe auch: Jany Klaus (2017) Wissenschaft mit Fuessen getreten. Science trampled-under-foot. Laborjournal 16-19 pp http://www.laborjournal-archiv.de/epaper/LJ_17_01/index.html#16 and German: http://www.ask-force.org/web/Fundamentalists/Jany-Wissenschaft-mit-Fuessen-getreten-2017.pdf and English http://www.ask-force.org/web/Fundamentalists/Jany-Science-trampled-under-foot-2017.pdf

Kommentar von Herrn Ehlermann zur Änderung des Gentechnikgesetzes

Dieter Ehlermann
Dipl.-Phys.; Direktor und Professor a.D.
Brüsseler Ring 63,
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Liebe Genossin Drobinski-Weiß,                                                                                                 Sonntag, 21. Mai 2017 21:07

Nach Zeitungsberichten kritisiert die SPD-Fraktion, dass Minister Schmid weitere Veränderungen am GEN-Ausscherens-Gesetz ablehnt. Nur ist dieses Gesetz sowieso nur juristische Makulatur: es beruht auf dem ursprünglichen deutschen Antrag an die Europäische Kommission, ausscheren zu dürfen, weil GENveränderte Pflanzen nicht zur traditionellen, deutschen Landwirtschaft passen würden. Dies war damals die einzige Begründung. Es wurde also nicht mit möglichen Gefahren argumentiert. Mit klaren Worten: es bestand gemäß Antrag die (begründete?) Befürchtung, dass beim Pflügen in Deutschland mit einem traditionellen Ochsen-Gespann die Ochsen scheuen würden, wenn sie am Nachbar-Acker GENveränderte Pflanzen erkennen würden.

Dagegen sind solche vorsorglichen Verbote nach deutschem Recht nur zulässig, wenn es darum geht, vermutete Gefahren abzuwehren, wenn eine nachprüfbare Begründung für diese Vermutungen vorliegt. Aber genau dies ist bei den betreffenden GENmais-Sorten nicht der Fall. Genau das Gegenteil haben bisher alle wissenschaftlichen Untersuchungen und die zuständigen Gremien bestätigt. Oder weißt Du hier etwas besser?

Die von Dir geforderte Rechtssicherheit durch weitere, zusätzliche Veränderungen des Gesetzestextes kann es ja auch schon deshalb nicht geben, weil es keinen hinreichenden Grund für ein vorsorgliches Verbot gibt. Und falls jemandem der Anbau der betreffenden GENmais-Sorten verboten werden sollte, würde eine Klage dagegen schon allein deshalb Erfolg haben müssen, weil es die vorgeschobenen Gefahren, die abzuwenden wären, in Wirklichkeit nicht gibt.

Ich hoffe sehr, dass Fraktion und Abgeordnete ihre Zeit und Energie für Dinge aufwenden, die der Zukunft Deutschlands dienen und der SPD die Mehrheit bringen.

Herzliche Grüße Dieter EHLERMANN
SPD-Mitglied seit 1961
.... und ein sehr eindringlicher perönlicher Appell von Dr. Langlüddeke an seine Partei, die SDP.

Dr. Peter Langelüddecke                                                                                                                      Hofheim, den 24. Mai 2017
Nelkenweg 5
65719 Hofheim am Tanus

Betreff: Gentechnik-Gesetz

Liebe Genossin Ute Vogt,
liebe Genossin Elvira Drobinski-Weiß,
lieber Genosse Matthias Miersch.

Eure Presse-Erklärung vom 18. Mai "CDU/CSU verweigert praktikable Regelung für Gentechnik-Anbauverbote" habe ich mit Interesse gelesen. Ihr erklärt darin, die Gentechnikgesetznovelle sei gescheitert.

Meine erste Reaktion war: "Super!" Finde ich doch schon lange, dass dieser Entwurf für das Vierte Gesetz zur Änderung des Gentechnik-Gesetzes - gleichgültig in welcher Form - in die nächste Müllverbrennungsanlage gehört. Bis ich dann merkte, dass ich möglicherweise völlig andere Gründe für die Ablehnung dieses Gesetzes habe als ihr: Von einem "Gentechnik-Anbauverbot", wie ihr das nennt - müsste es nicht exakter heißen: Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen (eine Technik kann man nach meinem möglicherweise etwas beschränkten Verstand nicht anbauen)? - halte ich überhaupt nichts. Einfach weil ich nach mehr als 20 Jahren Diskussion über die Grüne Gentechnik noch immer nicht verstanden habe, warum der Anbau solcher Pflanzen unterschiedslos verboten werden soll. Das ist ein Punkt, den ich in der öffentlichen Diskussion überhaupt nicht verstehe: Alle Pflanzen, die mit Hilfe einer bestimmten Methode geschaffen wurden, werden unterschiedslos verteufelt. Als ob Gentechnik etwas höchst Unmoralisches, Obszönes und absolut Verdammenswertes wäre. Etwas, das auf einer Stufe steht mit Kinderpornografie oder Rauschgifthandel. Anstatt jede neue Pflanze einzeln unter die Lupe zu nehmen, um zu prüfen, ob sie angebaut werden darf. Allein die Entstehungsmethode soll für eine Verbannung ausreichen.
            Freisetzungen in Deutschland
                für Forschungszwecke
Freisetzungen von gv-Pflanzen für Forschungszwecke
      Quelle:Standortverzeichnis des BVL
        http://apps2.bvl.bund.de/stareg_web
             /showflaechen.do?year=2015

Ihr beanstandet, dass das Gesetz von Forschungspolitikern der CDU/CSU-Fraktion gestoppt wurde, obwohl die Forschung von den Anbauverbotsregelungen nicht betroffen sei. Das mag ja so sein. Nur: Könnt ihr euch nicht vorstellen, was passieren wird, wenn ein Forschungs-Institut oder eine Firma den Mut hätte, einen Freilandversuch mit transgenen Pflanzen anzulegen? Ein gezielter Aufschrei der Empörung wird unsere stolze Republik erschüttern, Unterschriften-Kampagnen werden gestartet, Petitionen initiiert, Demonstrationen organisiert - möglichst bis vors Kanzleramt, und ehe man sich umdrehen kann, werden sich Aktivisten der Sache angenommen und den Stein des Anstoßes beseitigt haben - mit höchst moralisch dramatischen Rechtfertigungen. Kein Versuch wird auswertbar sein! Ich habe mal an Hand des Standortregisters des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammengestellt, wie die Anzahl der Freisetzungsversuche (mit sehr unterschiedlichen Pflanzenarten) im Lauf der Jahre von 2007 bis 2013 zurückgegangen ist, dank der Zerstörungswut von Leuten, die sich als selbsternannte Verbraucher- oder Umweltschützer aufgespielt hatten: Diese kriminellen Öko-Taliban haben Millionenschäden angerichtet - am liebsten bei Nacht und Nebel. Juristisch ist das einwandfrei Sachbeschädigung - aber fast keiner dieser Typen wurde je zur Rechenschaft gezogen. Unsere Partei und speziell unsere Bundestagsfraktion hat da achselzuckend weggeschaut und geschwiegen. Oder habe ich da etwas überhört?
 Die Folgen für die Forschung sind eindeutig: Eine anwendungs-orientierte öffentliche Forschung gibt es de facto nicht mehr, und die großen Firmen haben ihre Pflanzen-Biotechnologie-Forschungsabteilungen längst in die USA verlegt - mitsamt den dazugehörenden wissenschaftlichen Mitarbeitern. Ist er nicht toll, dieser wunderbare Forschungsstandort Deutschland? Auf den wir sooo stolz sind? Dass wir es uns leisten können, Wissenschaftler aus dem Land zu vertreiben?

Innerhalb meines Ortsvereins habe ich verschiedentlich erklärt, dass ich - nach mehr als 40 Jahren - aus der Partei austreten werde, wenn die Grüne Gentechnik mit Hilfe der SPD aus Deutschland vertrieben wird. Dank der Sturheit der Unionsfraktion bleibe ich also der Partei erst einmal erhalten. Und ich würde mich freuen, wenn ich auch in Zukunft keinen Anlass hätte, von meiner Ankündigung Gebrauch zu machen. Ihr habt allerdings angekündigt, dass ihr euch in der nächsten Legislaturperiode erneut für eine Regelung einsetzen werdet, die den Anbau genveränderter Pflanzen in Deutschland unmöglich machen soll. Gibt es für euch im Bundestag nichts Dringenderes zu tun? Oder stehen etwa Kompanien der großen Saatgutfirmen ungeduldig mit den Füßen scharrend an unseren Grenzen und warten auf den Anpfiff, um sich dann auf unsere Äcker zu stürzen und dort ihre genverseuchten Saaten auszustreuen?

Deshalb meine dringende Bitte: Helft mir, in der Partei zu bleiben. Oder erklärt mir, warum ihr so sehr darauf beharrt, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verbieten. Ihr beruft euch auf das angeblich bewährte Vorsorge-Prinzip. Nach mehr als 20 Jahren des Anbaus solcher Pflanzen sollte es doch wohl möglich sein, die Gefahren sehr konkret zu benennen? Finde ich jedenfalls in meiner Einfalt. Wurden doch allein im letzten Jahr transgene Pflanzen weltweit auf über 185 Millionen Hektar (mehr als das 15-fache der deutschen Ackerfläche!) angebaut. Gibt es da nicht haufenweise wissenschaftliche Untersuchungen und praktische Erfahrungen? Auf die man jederzeit zurückgreifen kann? Ich konnte darunter nichts finden, was für ein generelles Anbauverbot sprechen könnte. Ihr wisst doch mindestens so gut wie ich, dass jede neue Variante (Event) einer gentechnisch optimierten Pflanze in der EU  erst dann angebaut werden darf, wenn die EFSA, die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde, Grünes Licht für den Anbau gegeben und die Kommission den Anbau dann auch genehmigt hat. Warum soll mit Hilfe des Vorsorge-Prinzips dann noch einmal alles in Frage gestellt werden?

Ihr kritisiert in eurer Presse-Erklärung die im Gesetzentwurf vorgesehene Einvernehmensregelung zwischen mehreren Bundesministerien als überflüssig. Presse-Berichten konnte ich entnehmen, dass euch vor allem das Forschungsministerium dabei stört. Bitte erklärt mir doch, warum das so ist. Stört euch die grundsätzlich positive Einstellung dieses Ministeriums zur Grünen Gentechnik? Wenn ihr "die dringend notwendige Stärkung der Verantwortung des Bundes" fordert: Wie wollt ihr es dann rechtfertigen, bei einem Entscheidungsprozess ein wichtiges Bundesministerium mit seiner Sachkompetenz einfach zu übergehen? Findet ihr dessen Einstellung unanständig?

Es könnte natürlich sein, dass meine Einschätzung der Grünen Gentechnik völlig falsch ist, dass ich wichtige Fakten übersehen habe, und dass durch den Anbau solcher Pflanzen Umwelt und Gesundheit von Verbrauchern tatsächlich gefährdet werden oder sogar wirklich nachweisbare Schäden entstanden sind. Ich will ja die Möglichkeit nicht ausschließen, dass ich auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit (ich habe als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Pflanzenschutzsparte eines großen Chemie-Unternehmens gearbeitet) oder meines Alters (87) partiell blind bin. Also noch einmal meine dringende Bitte: Erklärt mir, welche grundsätzlichen Gefahren von einem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgehen, Gefahren, die ein grundsätzliches und umfassendes Anbauverbot rechtfertigen. Die aber bisher von interessierter Seite verschwiegen oder klein geredet wurden. Sonst fürchte ich, wird mir nichts anderes übrig bleiben als bei meiner Meinung und meinem Vorsatz zu bleiben. In der Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Peter Langelüddeke

PS: Erinnert ihr euch an unser Bundestagswahlprogramm von 1998? Da fand ich den schönen Satz "Wir werden eine Innovationsoffensive starten" und dann an allererster Stelle "in der Bio- und Gentechnologie…". Klang das nicht wunderbar zukunftsfroh? Ist schon lange her: voriges Jahrhundert …..
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Falls diese langjährigen SPD-Mitglieder eine Antwort von den Angesprochenen erhalten, wird sie ihr aufgenommen.
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Bis 01. Dezember 2017 sind keine Antworten eingegangen

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