Änderung GenTG - Kommentare-Stellungnahmen

Kommentare - Stellungnahmen zur Implementierung der opt-out Richtlinie ins GenTG

bgf-Jany-Statement zum BMEL-Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des GenTG

Ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen soll sich nicht automatisch über ganz Deutschland erstrecken
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat nach langen und schwierigen Abstimmungsverhandlungen mit den Bundesministerien BMUB, BMG, BMBF, BMWi und BMAS und den Bundesländern einen lang erwarteten Entwurf zur Novellierung des Gentechnikgesetzes vorgelegt. Diese Novellierung wird zur Implementierung der so genannten „opt-out“-Richtlinie (EU) Nr. 2015/412 notwendig. Die „opt-out“ Richtlinie erlaubt, den EU-Mitgliedsstaaten auf ihren Territorien den Anbau von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen bzw. allgemeiner, das Freisetzen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), zu untersagen. Dies war auch bereits früher nach Schutzklausel möglich, aber damals musste das Verbot mit neuen Erkenntnissen zum Gefährdungspotential des GVO für Mensch und/oder Umwelt wissenschaftlich begründet werden. Die „opt-out“ Richtlinie weicht von diesem wissenschaftlichen Prinzip ab und erlaubt allgemeine Verbotsgründe, wie z.B., dass der Anbau von gv-Pflanzen nicht den politischen, sozio-ökonomischen oder agrar-politischen Vorstellungen eines Landes oder einer Region entspricht oder zu öffentlichen Unruhen führen könnte.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet das Vorgehen zu einem Anbauverbot von gv-Pflanzen in Deutschland oder nur in einzelnen Regionen. Besonders hervorzuheben ist, dass der Entwurf dem Geist von Artikel 1 des GenTG folgt und nicht nur der Gefahrenabwehr Art. 1(1) dient, sondern auch die Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik (Art.1. (3) weiterhin berücksichtigt. Daher ist es zu begrüßen, dass der Gesetzesentwurf entsprechende Vorkehrungen trifft, das ein Anbauverbot nicht einfach zum Spielball von Interessensgruppen oder gesellschaftspolitischen Gegebenheiten wird. Genau begründete Anliegen bzw. zwingende Gründe müssen vorgebracht werden, warum ein Anbau in der entsprechenden Region bzw. Territorium untersagt werden soll und einvernehmlich müssen sechs Bundesministerien und Landesbehörden den Einwänden zustimmen. Aus Sicht der Wissenschaft ist zu begrüßen, dass Freisetzungen für Forschungszwecke im Grundlagenbereich oder für ergänzende wissenschaftliche Untersuchungen zum Inverkehrbringen von gv Pflanzen von der „opt-out“ Regelung ausgenommen werden. Bereits jetzt finden aufgrund der gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland keine Freisetzungen für wissenschaftliche Zwecke mehr statt. Mit der Novellierung des GenTG wird sich hieran sicherlich kaum etwas ändern. Die Sachlage wird sich für den Standort Deutschland im Bereich der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sicherlich weiter verschlechtern und die Wissenschaft nachhaltig beeinträchtigen. Deshalb dürfen jetzt in den Kabinettsberatungen keine weiteren Abstriche bei den oben genannten Punkten gemacht und vor allem die grundgesetzlich garantierte Forschungsfreiheit nicht noch weiter eingeschränkt werden.
                          Sensationsfund im Badischen
Sargnagel für die Gentechnik in Deutschland
Experten sind sich uneins: Wahrscheinlich ein alter Kreuzigungsnagel im beschaulichen Landkreis Karlsruhe gefunden. Gibt es einen Zusammenhang mit den zahlreichen Funden aus der Römerzeit?
Oder handelt es sich "nur" um den endgültigen Sargnagel für die Grüne Gentechnik in Deutschland?
Die Entwicklungen in der Wissenschaft gehen sehr schnell weiter und daher wird es als vorteilhaft angesehen, dass jeweils bei den entsprechenden Paragraphen der Begriff „synthetische Biologie“ aufgenommen wird. Allerdings fehlt im Gesetzesentwurf eine Definition was unter „Synthetische Biologie“ verstanden werden soll. Bislang gibt es weltweit noch keine einheitliche Definition der synthetischen Biologie. Auch wenn hierdurch Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert sein können, sollte schon aus EU-rechtlichen Gründen keine für Deutschland geltende Definition schnell abgeleitet werden.

Deutschland ist bereits aufgrund der gesellschaftspolitischen Lage eine gentechnikfreie Anbauregion. Dies sollte aber nicht grundsätzlich noch durch ein Gesetz festgeschrieben werden. Ebenso sollte nicht nach dem Motto verfahren werden, eine Region, eine Partei, ein Bundesland legt vor - und ganz Deutschland hat automatisch zu folgen.

bgf-Jany 30.10.2016

Offener Brief an die Mitglieder des Bundestagsausschuss für Ernährung und Lebensmittel

Logo - Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik e.V.
Offener Brief des Wissenschatlerkreis Grüne Gentechnik

an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft
Entwurf zur vierten Änderung des Gentechnikgesetzes
Gentechnik: Besonnenheit und Weitsicht wahren

Sehr geehrter Mitglieder des Ausschusses,
Nach Annahme des Gesetzentwurfes zur vierten Änderung des Gentechnikgesetzes durch das Bundeskabinett erfolgt am 16.01. 2017 die zweite Lesung im Bundestag und es findet öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft statt. Die Entwicklungen und der Druck aus den öffentlichen Diskussionen erfüllen die im Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik e.V. (WGG) vereinigten Wissenschaftler mit großer Sorge.
Die opt-out-Richtlinie 2015/412 EU, die jetzt in das deutsche Gentechnikrecht implementiert wird, betrifft im Prinzip nur die kommerzielle Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Umwelt bzw. entsprechend dem gegenwärtigen Status dem kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Dennoch sehen wir Wissenschaftler erhebliche negative Auswirkungen des Gesetzes sowohl auf die grundlagen- als auch anwendungsorientierten Biowissenschaften. Darüber hinaus werden sich auch längerfristig negative Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft ergeben. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse werden immer rascher gewonnen, im Ausland zur Anwendung gebracht und die Produkte nach Deutschland importiert. Deutschland sollte sich dem wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt auch im Bereich von Landwirtschaft und Ernährung nicht verweigern und die Koexistenz unterschiedlicher Landwirtschaftsformen ermöglichen.
Deshalb sollte der Gesetzentwurf zur vierten Änderung des Gentechnikgesetzes soweit wie möglich in dem vom Bundeskabinett angenommen Wortlaut erhalten bleiben. Mindestens sollte gewährleistet werden:
  • In §16f muss das Bundesforschungsministerium weiterhin sein Einvernehmen geben müssen. Eventuell aus Kompetenz- und Zeitgründen könnte hier die Beteiligung von sechs Ministerien auf drei Ministerien und zwar das BMEL, BMUB und BMBF reduziert werden,
  • In §16f muss die Notwendigkeit einer Begründung des Anbauverbotes, die zwingenden Gründe, erhalten bleiben. Eine pauschale oder nicht stichhaltige Ablehnung ist nicht rechtssicher.
  • Eine Unterstützung der Bundesländer bei der Erarbeitung der Begründung des Anbauverbotes durch Bundesbehörden wird nicht unbedingt als notwendig erachtet, aber sie kann in Einzelfällen zweckmäßig sein.
  • Eine Änderung von §16i wird als unnötig erachtet, da bei Wegfall des Grundes, - der Gründe -, für das Anbauverbot unbotmäßig ist, dass nun für den Anbau eine absolute Mehrheit im Bundesrat erforderlich sei. Wenn die Gründe nicht mehr existieren, entfällt auch das Anbauverbot.
Der Zusatz zu den „neuen Gentechniken“ im nicht gesetzwirksamen Teil „Begründung des Gesetzes“ sollte unbedingt erhalten bleiben. Er stellt lediglich klar, dass vor einer EU-Entscheidung die Bundesrepublik Deutschland keinen Anbau von Pflanzen erlauben wird, die nach / mit den neuen Methoden gezüchtet wurden.

Wir appellieren an Sie, ihre politische Verantwortung für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland wahrzunehmen und sich dafür einzusetzen, den Entwurf zur Implementierung der opt-out-Richtlinie in der vom Bundeskabinett beschlossenen Form soweit wie möglich umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany

Weitere Informationen: Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik e.V. Postfach12 01 27; 60114 Frankfurt/Main, oder an
Prof.Dr. Klaus-Dieter Jany,  e-mail zentrale@wgg-ev.de


08.01.2017

Originalschreiben beim Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik https://www.wgg-ev.de/infos/korrespondenz-national/ abrufbar.

Reaktionen von Bundestagsabgeordneten - Mitglieder des Ausschusses

Rundmail der Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (Die Linke) vom 08.02.2017 als Antwort auf Schreiben zur Änderung des Gentechnikgesetzes.

Sehr geehrte …(Empfänger)
Vielen Dank für Ihre Zuschrift vom ….(Datum)

Die Gentechnikfreiheit in Deutschland ist ein Ergebnis hartnäckiger Kämpfe, an denen neben vielen unterschiedlichen Akteuren und Gruppen auch DIE LINKE mitgewirkt hat. Trotz einer gentechnikkritischen Bevölkerungsmehrheit unterläuft der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht nur die breit erhobene Forderung nach einem bundeseinheitlichen und rechtssicheren Ausstiegsverfahren für ein Anbauverbot bei in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen („opt out“), sondern sogar die Koalitionsvereinbarung. Verlierer wäre die gentechnikfreie Landwirtschaft. Deshalb haben LINKE und Grüne ihr Recht auf eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung im Agrarausschuss des Deutschen Bundestags genutzt.

In der Anhörung zum Gentechnik-Gesetz am 16. Januar 2017 hat sich gezeigt, dass eine große parlamentarische Mehrheit den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisch sieht. Ohne Änderungen wird er vom Parlament nicht verabschiedet, wenn die SPD bei ihrer kritischen Haltung bleibt. Die CDU/CSU hat die Anhörung vor allem dazu genutzt, Zweifel an einem GVO-Anbauverbot und den Untergang des Forschungsstandortes Deutschland aufgrund einer gentechnisch-kritischen Öffentlichkeit zu thematisieren. Alle anderen Fraktionen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE) haben sich auf die Kritikpunkte  am Gesetzentwurf der Bundesregierung und auf alternative Regelungen im Entwurf des Bundesrates zum Opt out konzentriert. Die Anhörung zeigte erhebliche Zweifel an dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verfahren für nationale Anbauverbote von GV-Pflanzen und damit an der Umsetzung des Ziels der EU-Richtlinie. Neben diesen Fragen wurden auch Themen wie das Unterlaufen der Nulltoleranz und die Akzeptanz gegenüber den neuen Züchtungstechniken von einigen Sachverständigen kritisch beleuchtet.

DIE LINKE lehnt den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung aus unterschiedlichen Gründen ab. Dazu zählt u.a.:
  • die Ressortabstimmung zwischen sechs Bundesministerien (einschließlich BMBF),
  • die Forderung an die Länder, bereits in Phase 1 zwingende Gründe für ein Anbauverbot vorzubringen,
  • die kurzen Fristen für die Länder in Phase 1,
  • die parallele Zuständigkeit von Bund und Ländern in Phase 2, die womöglich nicht verfassungskonform ist (verbotene
  • "Mischzuständigkeit“),
  • die niedrigeren Hürden für ein Opt in als für ein Opt out,
  • die Aufweichung der Nulltoleranz,
  • die quasi Akzeptanz neuer Züchtungstechniken durch Aufführen im Begründungsteil des Gesetzentwurfs ohne entsprechende Regelungen im Gesetz selbst und durch eine neue Gleichsetzung des Vorsorgegrundsatzes mit einem (undefinierten) Innovationsprinzip.
Ob sich die Koalitionspartner noch auf Kompromisse einigen können ist aufgrund der weitgehenden Änderungsforderungen der SPD ebenso offen wie die Frage, welche Konsequenzen es für die heimische gentechnikfreie Landwirtschaft hat, wenn es vorläufig keine Umsetzung der EU-Richtlinie zum nationalen Anbauverbot in das nationale Recht gibt.

Darüber hinaus möchte ich aber betonen, dass aus Sicht der LINKEN das nationale Anbauverbot ein vergiftetes Geschenk ist mit dem gentechnisch kritische Mitgliedsstaaten dazu gebracht werden sollen, der Zulassung von GVO in Brüssel zuzustimmen. Wir setzen uns seit Langem dafür ein, dass das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen so qualifiziert wird, dass gefährliche Pflanzen nach dem Vorsorgegrundsatz gar nicht erst zugelassen werden. Dazu müssen z. B. Langzeituntersuchungen oder sozio-ökonomische Risiken in die Prüfung einbezogen werden. Dann müssen nicht nachträglich Gründe vorgebracht werden, um auf dem eigenen Hoheitsgebiet auch dann ein Anbauverbot durchzusetzen, wenn die Pflanze in der EU zugelassen wird. Dafür werden wir weiter streiten und fordern als Zwischenschritt ein bundesweites und rechtssicheres Verfahren für das opt out.

MFG
gez. Kirtsen Tackmann (MdB)

09.02.2017


Gentechnikgesetz, Ihr Schreiben vom 27.12.2016                                                                                 Berlin, 6 Februar 2017

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jany,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Änderungsentwurf zum Gentechnikgesetz, mit dem Sie uns auffordern, den Gesetzentwurf der Bundesregierung möglichst unverändert zu verabschieden. Sehr gern nutze ich diese Gelegenheit, um einige Missverständnisse aufzuklären.

Am 16.1.2017 fand nicht die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs statt sondern eine öffentliche Anhörung dazu. Diese hat erneut die juristischen Schwächen des Gesetzentwurfs deutlich gemacht. Derzeit geht es in der Diskussion des Gesetzentwurfs nicht um eine Bewertung der Gentechnik und ihrer Bedeutung, sondern darum, ob der vorgelegte Entwurf zweckmäßig und rechtssicher ist.

In der Anhörung kritisierte Rechtsanwalt Dr. Buchholz die Gestaltung der Phase 1 – also der Möglichkeit, den Antragsteller dazu aufzufordern, freiwillig in einem bestimmten Gebiet beziehungsweise in Deutschland auf eine GVO-Anbauzulassung zu verzichten.

Nach Auffassung von RA Buchholz – die vom ehemaligen Leiter des Gentechnik-Referats im Bundesernährungsministerium unterstützt wird – ist für Phase 1 keine Rechtsgrundlage nötig. Da der Antragsteller keinerlei Verpflichtung hat, in die Verzichtsaufforderung einzuwilligen, handele es sich um ein konsensuales Verfahren. Somit wäre weder eine Einvernehmensregelung mit 6 Ministerien nötig noch eine Ländermehrheit noch eine in die Tiefe gehende Begründung.

Zu Ihren Vorschlägen im Einzelnen:

Wir sehen dringenden Änderungsbedarf bei der Einvernehmensregelung. Eindrucksvoll hat der ehemals im BMEL zuständige Referatsleiter dargelegt, wie aufwändig und langwierig es ist, ein Einvernehmen zwischen sechs Ministerien herzustellen. Ähnlich wie Sie in Ihrem Schreiben, wollen wir deshalb das Einvernehmensverfahren begrenzen. Da es ausschließlich um den kommerziellen Anbau geht, reicht eine kurze Absprache zwischen BMEL und BMUB.

Ihr Hinweis darauf, dass eine pauschale oder nicht stichhaltige Begründung des Anbauverbots nicht rechtssicher ist, ist richtig. Aber hier, in § 16f geht es um die Phase1, also um ein Schreiben an den Antragsteller mit der Aufforderung, freiwillig in einem bestimmten Gebiet auf eine GVO-Anbauzulassung zu verzichten. Die Zustimmung ist freiwillig, der Antragsteller kann auch ablehnen. Deshalb ist die Rechtssicherheit der Begründung in der Phase 1 nicht ausschlaggebend. Sie wird erst für die Phase 2 für die Verbotsverordnung relevant. Daher sind die Bundesländer unsicher, wie die Begründungen aussehen sollen, die sie zuliefern müssen. Das BMEL hat mehrfach erklärt, dass die Länder die wesentlichen Gesichtspunkte ihrer Entscheidung summarisch darlegen sollen. Dies wird aber aus dem Gesetzestext nicht deutlich.Wir wollen, dass eine Klarstellung direkt in den Gesetzestext aufgenommen wird, damit es keine Missverständnisse gibt. Zudem wollen wir – wie auch von Ihnen angeregt – eine Unterstützung der Länder bei der Erarbeitung der Begründung durch die Bundesbehörden.

Wir wollen keinen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen auf Länderebene. Der GVO-Anbau in einem Land kann immer auch Auswirkungen auf die Nachbarländer haben. Vor allem aber ist ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen ein enormes Problem für die Lebensmittelwirtschaft und die gesamte Wertschöpfungskette.

Der Zusatz zu den „neuen Gentechniken“ in der Gesetzesbegründung greift einer Regelung auf EU-Ebene vor und wird zudem von vielen so verstanden, als wolle die Bundesregierung das Vorsorgeprinzip einschränken. Das wollen wir nicht. Ein solches Vorgehen erweckt nicht allein Misstrauen gegen die Politik, sondern auch bereits im Vorfeld Misstrauen gegen neue Technologien, noch bevor diese überhauptdefiniert und zum Einsatz gekommen sind. Deshalb werden wir auf eine entsprechende Erklärung dringen, die die Bedeutung dieser Passage klarstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Elvira Drobinski-Weiß 

Antwortschreiben als pdf-file: 

Biowissenschaftler zur Debatte um die Änderung des Gentechnikgesetzes

(Berlin, 13.12.2016) Der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) hat sich gemeinsam mit Fachgesellschaften aus denBereichen Molekularboiologie und Pflanzenwissenschaften zu den vorgeschlagenen Änderungen des Gentechnikgesetzes zu Wort gemeldet. Diese sollen der Umsetzung der europäischen Opt-out-Richtlinie in Deutschland dienen. In ihrem Statement bringen die Wissenschaftler unter anderem ihre Sorge über die wenig rational geführte Debatte zum Ausdruck, erläutern die Signalwirkung der Entscheidung und weisen auf die die Vergleich zu anderen Branchen unverhältnismäßige Benachteiligung der modernen Pflanzenforschung hin.
Logo VBIO
Der derzeit diskutierte Gesetzesentwurf der Bundesregierung nimmt „den Anbau gentechnisch veränderter Organismen zu Forschungszwecken im Rahmen des Inverkehrbringens“ explizit aus. Gleichwohl erfüllt die derzeit wenig rational geführte Debattedie unterzeichnenden Fachgesellschaften mit großer Sorge:
  1. Von der vorgeschlagenen „Opt-out-Regelung“ geht eine Signalwirkung auf die Forschung aus. Dies wird mittelbar auch die wissenschaftliche Beschäftigung mit modernen Züchtungstechnologien beeinträchtigen.
  2. Die „zwingenden Gründe“, mit denen künftig ein Anbauverbot erlassen werden kann, unterliegen nur teilweise wissenschaftlicher Rationalität. Dies ist politisch legitim, muss aber transparent gemacht werden. Stattdessen suggerieren verschiedene Akteure, die zukünftig möglichen Anbauverbote stünden in Zusammenhang mit einer Gefährdung, die von den genetisch veränderten Pflanzen ausginge.
  3. Ein von den Kritikern des Kabinettsentwurfs gefordertes, weitergehendes nationales Anbauverbot ist fachlich nicht zu begründen und sowohl politisch wie juristisch zweifelhaft.
  4. Die Opt-out-Regelung benachteiligt Anbau und Entwicklung gentechnisch veränderter Pflanzen in einem Maße, wie dies für andere Branchen – wie beispielsweise die Automobilbranche – kaum vorstellbar ist.
Den vollständigen Text des Statements finden Sie unter VBIO-Presse

Unterzeichner des Statements sind: Der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.), die Deutsche Botanische Gesellschaft (DBG), die DECHEMA-Fachgemeinschaft Biotechnologie, die Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie (GBM), die Gesellschaft für Genetik (GfG), die Gesellschaft für Pflanzenzüchtung (GPZ), die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie (GfPB), sowie der Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik (WGG).

Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Kerstin Elbing, VBIO, Geschäftsstelle Berl
in,
Luisenstraße 58/59 10117 Berlin, Tel.: 030-27891916; elbing@vbio.de.

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The English translation of the statement, not authorized by VBIO
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