Änderungen gegenüber 2005-2017

Ein Jahrzehnt (2010 -2020) ist zu Ende gegangen.  Die Verfahren zur Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) laufen weiter. Sie werden aber nicht mehr auf dieser Seite dokumentiert sondern auf der neuen Seite " ► Anhängige Verfahren".

Phase 3: Sicherheitsbewertungen  Verfahren 2018 - 2019 abgeschlossen

Die Anträge sowie EFSA-Stellungnahmen müssen nun die Verfahren des Risikomanagements durchlaufen

            * Anträge auf Erfneuerung der Zulassung

Phase 3 - EFSA-Stellungnahmen

Mais


3272  Eingang  04.04.2017 Kommissionsanfrage     Stellungnahme: 04.11.2019 publi

EFSA GMO Panel (EFSA Panel on Genetically Modified Organisms (2019): ScientificOpinion on the statement complementing the EFSA Scientific Opinion on application (EFSA-GMO-UK-2006-34) for authorisation of food and feed containing, consisting of and produced from genetically modified maize 3272. EFSA Journal 2019; 17(11):5844, 15 pp. https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2019.5844


ein: 06.03.2006    gültig: 06.07.2007       Stellungnahme pub. neu: 21.08.2013

EFSA GMO Panel (EFSA Panel on Genetically Modified Organisms) (2013): Scientific Opinion on application (EFSA-GMO-UK-2006-34) for the placing on the market of genetically modified maize 3272 with a thermotolerant alpha-amylase, for food and feed uses, import and processing under Regulation (EC) No 1829/2003 from Syngenta Crop Protection AG. EFSA Journal 2013;11(6):3252, 27 pp. | doi:10.2903/j.efsa.2013.325

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2013.3252


Raps

MS 11    EFSA ein: 16.12.2016;  gültig: 08.03.2017; Stedlungnahme: 02.04.2020, publi. 14.05.2020

EFSA GMO Panel (2020): Scientific Opinion on the assessment of genetically modifed oilseed rape MS11 for food and feed uses,

import and processing, under Regulation (EC) No 1829/2003 (applicationEFSA-GMO-BE-2016-138). FSA Journal 18 (5),6112, 31 pp.  https://doi.org/10.2903/j.efsa.2020.6112

         https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2020.6112

Phase 4: Risikomanagement

Management - Bewertungsdauer - Zulassung

Der Verordnung ► VO (EU) Nr. 182/2011, besser bekannt unter dem Namen Komitologie-Verfahren, kommt bei der Zulassung/Ablehnung von gv-Pflanzen und daraus hergestellten Erzeugnissen im Rahmen des Risikomanagements eine bedeutsame Rolle zu (siehe auch Komitologie).


Phase 4 unterteilt sich in drei Zeitabschnitte:

  • Beratungen im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel (SCoPAFF), Abteilung Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie Umweltrisiken,
  • Beratungen im Berufungsausschuss,
  • Entscheidung der EU-Kommission über Zustimmung oder Ablehnung eines Antrags.


Gegenüber dem Zeitraum 2005 – 2017 hat sich hier im Abstimmungsverhalten nichts geändert. 2018 – 2020 standen bislang 32 Abstimmungen im SCoPAFF und 28 im Berufungsausschuss an. In keinem Fall konnte weder im SCoPAFF noch im Berufungsausschuss eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Zulassung für den Import einer gv-Pflanze zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel erreicht werden. Die Mitgliedsstaaten konnten sich nie zu einer Entscheidung durchringen. Entscheidungen überließen sie jeweils der EU-Kommission. 

                                            Abstimmungsverhalten der Mitgliedsstaaten im SCoPAFF im Zeitraum 2018 - 2020

Mitgliedstaaten absteigend nach % des EU-Bevölkerungsanteil geordnet



           Quelle über die Ergebnisse der Abstimmung im SCoPAFF: EuropaBio, B. Späth

 

Beratungen und Entscheidungen im SCoPAFF, Berufungsausschuss und der EU-Kommission über die Anträge

auf Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen

                 *     Antrag auf Erneuerung der Zulassung

                    **   Wenn keine Anmerkung, dann war das Ergebnis der Beratung "Ohne Stellungnahme", d.h. es wurde keine qualifizierte Mehrheit

                           für oder gegen die Zulassung erreicht.


2018 bis 2020 abgeschlossene Verfahren für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel in der EU

         *     Antrag auf Erneuerung der Zulassung

         **    Wenn keine Anmerkung, dann war das Ergebnis der Beratung "Ohne Stellungnahme", d.h. es wurde keine qualifizierte Mehrheit

                 für oder gegen die Zulassung erreicht.

           1    Abstimmung auf 03.12.2018 vertagt


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