DAS 1131   DAS-Ø1131-3


Mais DAS 1131  Handelsname:   -                          2025 Neuzulassung


Insektenresistenz (IR); Herbizidtoleranz (Glyphosat)

 

Eingeführte Gene:

cry1Da2           codierend für das Cry1Da2 Protein (Insektenresistenz)  

dgt-28 epsps  codierend für das DGT-28 EPSPS Enzym (Herbizidtoleranz)

Antragsteller:              Corteva Agriscience Belgium B.V.

Antragstellung:           17.06.2022

Sicherheitsbewertung: 19.03.2025

Zulassungsverfahren:  Im Komitologieverfahren konnte weder im SCoPAFF noch im Berufungsausschuss eine qualifizierte Mehrheit

 für oder gegen den Vorschlag der EU-Kommission für eine Zulassung erreicht werden. Die EU-Kommission musste eine Entscheidung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben treffen.

Zulassung:                 16.12.2025

Dauer des Zulassungsverfahren: 42 Monate


► EFSA Stellungnahme: GMO Panel (2025). Assessment of genetically modified maize DAS1131 (application GMFF-2021-1530). EFSA Journal, 23(3), e9282.

Das GVO-Gremium kommt zu dem Schluss, dass Mais DAS1131 genauso sicher ist wie sein konventionelles Pendant und die getesteten nicht gentechnisch veränderten Maissorten, sodass eine Überwachung von Lebens- und Futtermitteln nach dem Inverkehrbringen nicht erforderlich ist. Die Freisetzung von Mais DAS1131 in die Umwelt, einschließlich lebensfähiger Körner, würde keine Bedenken hinsichtlich der Umweltsicherheit aufwerfen. Der Plan zur Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen und die Berichtsintervalle stehen im Einklang mit den vorgesehenen Verwendungszwecken von Mais DAS1131. Das GVO-Gremium kommt zu dem Schluss, dass Mais DAS1131 hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt genauso sicher ist wie sein konventionelles Pendant und die getesteten nicht gentechnisch veränderten Maissorten.


► Kommisionsentscheidung: DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2025/2544 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2025 zur

Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais DAS1131 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates


Zulassung: Artikel 2

Folgende Erzeugnisse werden für die Zwecke des Artikels 4 Absatz 2 und des Artikels 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 gemäß den in diesem Beschluss genannten Bedingungen zugelassen:

a) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die genetisch veränderten Mais DAS-Ø1131-3 enthalten, aus ihm bestehen oder aus      ihm hergestellt werden;

b) Futtermittel, die genetisch veränderten Mais DAS-Ø1131-3 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden;

c) Erzeugnisse, die genetisch veränderten Mais DAS-Ø1131-3 enthalten oder aus ihm bestehen, für andere als die unter den          Buchstaben a und b genannten Verwendungen, außer zum Anbau


Zulassungszeitraum: 16.12.2025 – 15.12.2025

 

Zugelassen in: Argentinien*, Australien, Kanada, Kolumbien, Neuseeland, Taiwan

·      Auch zum Anbau