Staatsratsentscheidung zur Freisetzungsrichtlinie

Die Entscheidung des Staatsrates zur GVO-Richtlinie

EINE ENTSCHEIDUNG, DIE DEN NIEDERGANG UNSERER LANDWIRTSCHAFT UND UNSERER SAATGUTINDUSTRIE VORWEGNIMMT

In Übereinstimmung mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU) erkennt der Conseil d'Etat an, dass bestimmte Mutagenesetechniken von der Anwendung der GVO-Verordnungen ausgeschlossen werden können. Er ordnete an, dass diese Techniken nach Rücksprache mit dem Hohen Rat für Biotechnologie (HCB) identifiziert werden müssen. Für die Französische Vereinigung für Pflanzenbiotechnologie (AFBV) sollte die Liste mit diesen Techniken auf EU-Ebene mit der EFSA und den entsprechenden zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten erstellt werden.

Die AFBV warnt davor, dass eine unvollständige Liste auszuschließender Techniken die Nutzung technischer Fortschritte, die sich aus dem wissenschaftlichen Fortschritt ergeben wirksam unterbinden würde. Der Saatgutsektor, eingeengt in seinem Innovationspotential, wäre von einem ernsthaften Wettbewerbsrückgang auf dem Weltmarkt auf Kosten unserer landwirtschaftlichen Produktion bedroht. Der französische Saatgutsektor sollte jedoch vielmehr durch die Förderung seiner Forschung zu Innovationen ermutigt werden. Dieser Wirtschaftsbereich, der etwa 72 Unternehmen in Frankreich zusammenführt, ist einer der seltenen Bereiche ist, in denen Frankreich noch weltweit führend ist: 1. Exporteur und 3. Produzent in der Welt.

Für den AFBV bestätigen die Entscheidungen des CJEU und des Staatsrates, dass die derzeitigen GVO-Vorschriften überholt sind. Auf der Grundlage des Wissens und des technischen Fortschritts in den 90er Jahren berücksichtigen sie weder den aktuellen Stand von Wissenschaft und Präzisionsbiotechnologie, die die Genomeditierung einschließt, noch die weltweiten Entwicklungen der Nutzung von GVO der letzten 24 Jahre (191 Millionen Hektar im Jahr 2018). Eine rasche Aktualisierung der Richtlinie 2001/18/EG ist unerlässlich, damit unsere Landwirtschaft von den Innovationen profitieren kann, die für ihre nachhaltige Entwicklung notwendig sind, während sie gleichzeitig den Herausforderungen des Klimawandels und der notwendigen Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt ist.

Aus diesem Grund haben die AFBV gemeinsam mit dem deutschen Verband WGG der Europäischen Kommission konkrete Vorschläge zur Aktualisierung der europäischen Richtlinie, die die Gentechnik reguliert, übermittelt, um eine rasche Nutzung der Genomeditierung zu ermöglichen. Die Zukunft der nachhaltigen Entwicklung unserer Landwirtschaft und die Strategie für den Übergang zu umweltfreundlichen Praktiken stehen auf dem Spiel.


AFBV Pressemeldung:  Kontakt  Gil Kressmann Tel: +336 83 46 55 


Pressemeldung im Original (Englisch)

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